Jahrelang ein und denselben Berufsstatus auszuüben, ist in der Regel nicht mehr zeitgemäß. Um sich selbst zu fordern, Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten oder sich gar für höhere Positionen zu bewerben, sind Fort- und Weiterbildungen ideal.
Auf dieser Seite beantworten wir wichtige Fragen, wie beispielsweise die Bedeutung von Fort- und Weiterbildung und Gesetze in diesem Zusammenhang. Darüber hinaus werden wesentliche Merkmale einer Fortbildung erläutert.
Seminare, Lehrgänge oder Fort- und Weiterbildungen: Die Vielfalt der Weiterbildungsmaßnahmen ist groß und unübersichtlich. Wer sich weiterbilden möchte, sollte wissen, welche Maßnahme für sich selbst am besten passt und den größten Nutzen mit sich bringt, vor allem aber auch, welche Zielsetzung verfolgt werden soll – ganz gleich, ob man einfach seine Englischkenntnisse verbessern oder einen neuen beruflichen Abschluss meistern möchte.
Viele Bildungsmaßnahmen lassen sich abhängig von der persönlichen Lebenslage sehr flexibel gestalten. Von Workshops über wenige Tage bis hin zum mehrjährigen Studium gibt es für nahezu jeden Lerntyp die passgenaue Möglichkeit mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Lern- und Qualifzierungsarten darstellen:
Eine Fortbildung hat den Zweck einer konkreten Qualifizierung als zusätzlichen Bildungsmöglichkeit, die in einem relativ kurzen Zeitraum angestrebt wird und sich auf die aktuelle berufliche Tätigkeit bezieht. Dabei sollen bestimmte Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Fortbildung gezielt erworben werden.
Die Fortbildung ermöglicht es Ihnen, berufliches Wissen und Fertigkeiten zu erweitern, in die Tiefe zu gehen oder diese aufzufrischen. Grundsätzlich ist die Zeitspanne einer Fortbildung relativ kurz und variiert von einer einzelnen Veranstaltung zu einigen wenigen Einheiten. Jene behandeln gewisse Themen oder Bereiche, die die Kernelemente der Fortbildung sind. Grundsätzlich wird zwischen vier Fortbildungsarten unterschieden: Aufstiegsfortbildung, Erweiterungsfortbildung, Anpassungsfortbildung und Erhaltungsfortbildung.
Tipp: Aufstiegsfortbildungen sind in der Regel langwieriger und haben eine Abschlussprüfung, nach der Sie häufig die Bezeichnung Ihres Berufs wechseln bzw. aufsteigen können können (z. B. Stationsleitung im Gesundheitswesen, staatlich geprüfter Techniker o.ä.)
Fortbildungen unterscheiden sich in verschiedene Formen. Jene sind:
Es wird also entweder auf vorhandenem Wissen aufgebaut oder Neues eingeführt, was für den Beruf wesentlich sein kann. In dem digitalen Zeitalter können Fortbildungen beispielsweise mit Technik zu tun haben. Neben der Lust am Lernen sind die Chancen auf einen beruflichen Aufstieg gute Motivationen für eine Fortbildung.
Tipp: Eine Fortbildung ist in der Regel nicht verpflichtend. Zugleich haben Arbeitnehmer kein Anspruch auf eine Fort- oder Weiterbildung. Häufig werden Angaben hierzu im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarungen gemacht.
Häufig werden die Begriffe der Fort- und Weiterbildung als Synonyme verwendet. Allerdings besteht ein Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen hinsichtlich ihres Zwecks:
Fortbildung: Bildungsmöglichkeit innerhalb der momentanen Beschäftigungstätigkeit.
Weiterbildung: Bildungsmöglichkeit, die über momentane Beschäftigung hinausgeht, wie z.B. durch: Zusatzqualifikation, Abschlüsse, Umschulungen.
Eine Weiterbildung hat demnach ein größeres Spektrum an Möglichkeiten und ist nicht zwangsläufig mit der momentanen Beschäftigung verbunden. Ihr Ziel kann beispielsweise sein, das Tätigkeitsfeld zu wechseln. In der Regel sind Weiterbildungen an Zeit und Inhalten umfangreicher und werden mit einem Abschluss oder Zertifikat beendet, welche die erfolgreiche Teilnahme bestätigen.
Beispiele für eine Weiterbildung sind allgemeinbildende Kurse, das Erlernen eines neuen Berufs oder ein erweiterter Bildungsabschluss. Bei einer Fortbildung dagegen geht es immer darum, im aktuellen Job besser zu werden und Chancen zum Aufstieg zu erreichen.
Tipp: Weiterbildungen können Sie vom Staat (mit)finanzieren lassen.
Diese Bildungsarten gelten als besonders flexible Wege der Weiterbildung. Die Teilnehmer eines Fernunterrichts oder -studiums treffen sich nicht regelmäßig an einem Schulungsort, sondern dürfen in ihren privaten Räumlichkeiten das Schulungsmaterial durcharbeiten.
Dieser Weg erfordert ein hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen. Es gibt keine festen Unterrichtszeiten oder strikte Deadline für die Lernzielerreichung. Lediglich wenige fixe Termine erfordern die direkte Anwesenheit in den Räumen des Bildungsträgers (bspw. zur Prüfungsvorbereitung). Die Einteilung des Lernfortschrittes bleibt dabei größtenteils den Teilnehmern überlassen und reduziert so einen zeitlichen Druck.
Das E-Learning geht noch einen Schritt weiter: Professionelle Anbieter gewähren Zugang zu virtuellen Klassenzimmern und Foren und gestatten so den direkten Austausch zwischen den Lernenden. Sogar die direkte Unterstützung auf Nachfrage beim Dozenten in Live-Sitzungen wird dadurch von Zuhause aus möglich.
Persönliches Interesses an gewissen Lernthemen genügt manchmal bereits schon als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg. Wenn man es genau sieht: Lernprozesse finden stetig im beruflichen Alltag statt.
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG regelt den Rahmen beruflicher Fortbildungen. Bereits im ersten Paragraph und ersten Absatz wird deutlich gemacht, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, angepasst oder erweitert werden soll und man durch Fortbildungen beruflich aufsteigen kann (§ 1 BBiG, § 1 Abs. 4 BBiG).
Wenn Sie sich mit den Gesetzen befassen, sind auch §§ 53 bis 57 interessant, die Vorschriften sowie Vorgaben bezüglich der Fortbildungsordnung sowie zuständigen Stellen und Regelungen geben. Darüber hinaus werden Prüfungen genannt. Interessant ist auch der Umgang mit Vorqualifikationen, welche im Ausland erworben wurden sowie die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen.
Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Lage beim beruflichen Weiterkommen spezielle Unterstützung benötigen, können sich für eine Berufsberatung an das Reha-Team der Agentur für Arbeit wenden.
Speziell geschulte Beratungskräfte kümmern sich hier um die Förderung der Teilhabe beeinträchtigter Menschen am Arbeitsleben.
Der ärztliche und psychologische Dienst der Arbeitsagentur arbeitet eng mit den Berufsberatungsstellen zusammen und untersucht mit verschiedenen Testverfahren, ob die gewünschte Art der Aus-Und Weiterbildung in Frage kommen.
Dabei richten sie sich nach dem Grundsatz: "So normal wie möglich, so speziell wie nötig."
Weitere Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung finden Sie im kostenfreien Ratgeber hier.
Telefonisch erreichen Sie mich am besten von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr unter ☏ 04864 100 99 91.
Wenn Sie einen Telefontermin außerhalb dieser Uhrzeit wünschen, schreiben Sie mir einfach eine Nachricht an info@bewerber-service.de mit der Angabe über Ihren Wunsch-Termin. Gerne rufe ich Sie an!
Aachen
Ahaus
Augsburg
Bamberg
Basel
Bayreuth
Berlin
Bern
Bielefeld
Bochum
Bonn
Brandenburg
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Cottbus
Darmstadt
Dornbirn
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Erlangen
Essen
Esslingen
Frankfurt
Freiburg
Friedrichshafen
Fulda
Genf
Gießen
Göttingen
Graz
Hagen
Halle
Hamburg
Hannover
Heidelberg
Hildesheim
Ingolstadt
Innsbruck
Jena
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Kaiserslautern
Klagenfurt
Koblenz
Köln
Konstanz
Krefeld
Leipzig
Linz
Lübeck
Ludwigsburg
Lugano
Magdeburg
Leverkusen
Lausanne
Luzern
Mainz
Magdeburg
Mannheim
Marburg
München
Münster
Nürnberg
Oldenburg
Osnabrück
Paderborn
Passau
Pforzheim
Potsdam
Ravensburg
Reutlingen
Regensburg
Rostock
Saarbrücken
Salzburg
Schwerin
Siegen
St. Gallen
St. Pölten
Stuttgart
Trier
Tübingen
Ulm
Villach
Wels
Wien
Wiesbaden
Winterthur
Wuppertal
Würzburg
Zürich