Das überzeugende Bewerbungsanschreiben

Welche Angaben führt man in einem Bewerbungsanschreiben auf?

Im Bewerbungsanschreiben kommt es darauf an, die eigenen fachlichen als auch persönlichen Stärken passend zur ausgeschriebenen Stelle darzulegen und so das Interesse an Ihrer Person zu wecken, dass Sie es zum Vorstellungsgespräch schaffen. 

 

Vermeiden Sie es dabei, Ihren Lebenslauf im Anschreiben schriftlich aufzuführen.

 

Auch legen Personalentscheider heute ein großes Augenmerk darauf, dass im Bewerbungsanschreiben auch auf deren Unternehmen eingegangen wird:

  • Was begeistert Sie an diesem Unternehmen?
  • Was spricht Sie an dem Unternehmen als Arbeitgeber an?
  • Welche Vorteile sehen Sie an einer Anstellung bei diesem Unternehmen?
  • Wo sind die Schnittstellen des Unternehmens, mit welchen Sie sich bereits sehr gut identifizieren?
  • In welchen Bereichen bringen Sie einen echten Mehrwert für das Unternehmen?
  • Welche Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften bringen Sie in Bezug auf die Stellenanzeige mit?

Zusammengefasst sollten Sie folgende Punkte bei der Erstellung Ihres Bewerbungsanschreibens beachten: 

  • Beginnen Sie mit einem Einleitungssatz mit der Angabe, wo Sie Stellenanzeige gefunden haben.
  • Stellen Sie einen Bezug zum Unternehmen her.
  • Was qualifiziert Sie fachlich im Hinblick auf die Stelle?
  • Wie können Sie Ihre Stärken im Unternehmen einbringen? 
  • Wann können Sie zur Verfügung stehen?
  • Falls gefordert: wie hoch ist Ihre Gehaltsvorstellung?
  • Ihre Schlussformulierung sollte die freundliche Aufforderung zum persönlichen Gespräch beinhalten.

Floskeln vermeiden

Schreiben Sie stets zielgerichtet und gehen Sie auf die Stellenanzeige und das Unternehmen wie oben beschrieben ein. Das Anschreiben sollte niemals den Eindruck erwecken, als würde dieses genau so an 100 andere Unternehmen verschickt werden. Erfahrene Personalentscheider erkennen Massenschreiben – und sortieren diese meist sofort aus. 

 

Mit Floskeln wie: „Hiermit bewerbe ich mich auf die Stelle als Buchhalterin..." versetzen Sie jeden Personalentscheider ins Koma.

 

Wecken Sie lieber sein Interesse, indem Sie gleich zur Sache kommen, machen Sie ihn neugierig auf sich, indem Sie Formulierungen verwenden, die originell und selbstbewusst klingen und betreiben Sie ruhig auch etwas Kurzprosa. Seien Sie spektakulär anders! Oder Sie bauen einen ungewöhnlichen Satz in Ihr Anschreiben ein. Es sollte aber niemals übertrieben werden! 

 

Beispiel:

 

Sie nennen in Ihrer Bewerbung einen Satz, der Sie ganz klar von anderen Bewerbern abhebt: 

 

Von meiner Haustüre bis zu Ihrem Unternehmen sind es zu Fuß exakt 18 Minuten. Was heißt: Während die anderen Mitarbeiter noch im Stau stehen, kann ich morgens schon die erste im Büro sein...


Das Bewerbungsanschreiben nach der DIN 5008

Eine DIN-Norm oder Deutsche Industrienorm DIN ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. 

 

Eines der bekanntesten Beispiele für Normen sind sicherlich die DIN-Formate, wie DIN A4. Diese Norm sorgt unter anderem dafür, dass Papier in jeden Drucker, Kopierer oder Hefter passt. 

 

Für Geschäftsbriefe und deren Aufbau, Struktur und Formatierung wurde die DIN 5008 erarbeitet, die lange Zeit auch für Bewerbungen galt. Doch wird auf die strikte Einhaltung der „Schreib- und Gestaltungsregeln“ von Personalentscheidern kaum noch Wert gelegt. D.h. wenn Seitenränder oder Zeilenabstände nicht bis auf den letzten Millimeter übereinstimmen, wird Ihre Bewerbung nicht unbedingt schlechter behandelt. Dennoch macht es Sinn, die Norm zur Orientierung für Ihr Bewerbungsanschreiben zu nutzen, damit es Personalentscheider bei deren schnellen Blick einfach haben, Ihre Bewerbung zu beurteilen und von einem evtl. ausgefallenen Schriftbild abgeschreckt werden.

 

Wenn Sie in einem kreativen Berufsfeld arbeiten, spielen Einfallsreichtum und Individualität in der Bewerbung dagegen eine größere Rolle, als ein typischer Aufbau des Bewerbungsanschreibens.


Besondere Fragestellungen

Gibt man Thematiken wie eine Behinderung, Schulden oder Privatinsolvenz in der Bewerbung an?

 

Zum Thema Behinderung: hier möchten wir Sie vertrauensvoll an die Bundesagentur für Arbeit weiterempfehlen, da diese mit speziellen Beratungsangeboten gezielt auf die individuellen Themen eingehen kann sowie über ein tolles Netzwerk verfügt.

 

Liegt bei Ihnen eine Privatinsolvenz oder Lohnpfändung vor, so finden Sie unter diesem Link einen Ratgeber-Artikel mit wichtigen und interessanten Fragen: 

  • Wie viel meines Einkommens darf ich während der Privatinsolvenz behalten?
  • Wirkt sich eine bestehende Unterhaltspflicht auf den Selbstbehalt aus?
  • Was ist pfändbares Einkommen bei der Privatinsolvenz?

Die Angabe der Gehaltsvorstellung

„Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung“

 

Ein solcher Satz ist am Ende nahezu jeder Stellenanzeige so oder so ähnlich enthalten. Nun liegt es am Bewerber, seinen Marktwert realistisch einzuschätzen und eine klare Angabe zu machen. Denn wenn in einer Stellenanzeige um die Angabe einer Gehaltsvorstellung gebeten wird, sollte diese auch getan werden. 

  • Wer diese Aufforderung stillschweigend übergeht, riskiert oftmals eine Absage, da die Aufgabenstellung nicht sorgfältig erfüllt wurde und dies auf die spätere Arbeitsleistung assoziiert werden könnte. Ebenso ist für Personalentscheider die Angabe des Gehalts ein wichtiger Faktor in der Bewerberauswahl. Fehlt diese Angabe, kann eine vollständige Bewertung des Bewerbers evtl. nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. 
  • Wer dieser Aufforderung elegant ausweicht, benutzt bspw. folgende Formulierungen:

    „Meine Gehaltsvorstellungen erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.“
    „Meinen Einkommenswunsch formuliere ich gerne, sobald ich mir ein genaueres Bild über die verbundenen Anforderungen machen kann.“
    „Ich strebe eine meinen Qualifikationen und der mit dieser Position verbundenen Verantwortung angemessene Vergütung an.“

    Mit solchen oder ähnlichen Formulierungen signalisiert man zumindest, die Stellenanzeige vollständig zur Kenntnis genommen zu haben, doch hier handelt es sich eher um Floskeln und Worthülsen, die man dann auch lieber weglässt. Denn auch in diesem Fall ist die Aufgabe nicht erfüllt und die Personalentscheider können ihre Bewerberbewertung nicht ordnungsgemäß durchführen.
     
  • Wer einen Gehaltsrahmen angibt, riskiert, dass das niedrigere Gehalt vergütet wird. In diesem Fall geben Sie Ihr Wunsch-Gehalt als das niedrigere an.

    Beispiel:
    Ihr Wunschgehalt liegt bei 40.000 € Brutto pro Jahr, dann können Sie dies wie folgt formulieren: 

    Meine Gehaltsvorstellungen liegen zwischen 40.000 und 45.000 Euro pro Jahr. Weitere Details würde ich gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen.“ 

Wie Sie Ihren Gehaltswunsch beziffern:

Legen Sie sich zunächst seinen persönlichen Gehaltsrahmen fest und machen Sie am Besten einen Gehaltsvergleich. Hierzu gibt es verschiedene kostenfreie Portale im Netz. Empfehlenswert ist der 

StepStone Gehaltsplaner.

 

Das Gehalt gibt man in der Bewerbung als Brutto-Jahresgehalt an, welches sämtliche Zusatzleistungen enthält, wie etwa Zulagen, Provisionen, Gratifikationen oder mehr Urlaubstage, eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, einen Dienstwagen, Fahrtkostenzuschuss, Essensmarken, Weihnachts- / Urlaubsgeld oder womöglich auch Handy oder Laptop.

Im Einzelnen werden diese Zusatzleistungen nicht aufgeführt, da dies kleinlich wirkt.

 

Beispiel:

 

„Aufgrund meiner beschriebenen Qualifikationen und Fähigkeiten liegen meine Gehaltsvorstellungen bei etwa 40.000 Euro Brutto pro Jahr.“

Gehaltsvorstellung bei einer Teilzeitbeschäftigung

Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, bei dem es keine Angabe über die  Wochenstunden gibt, sollten Sie diese Berechnungsgrundlage im Anschreiben selbst schaffen. Letztlich machen Sie dazu nichts anderes als Dreisatzrechnen, wobei sie beide Variablen konkret benennen: 

 

Bei 20 Wochenstunden stelle ich mir ein Jahresgehalt von 20.000 Euro Brutto pro Jahr vor.“   

 

Wie Sie im Vorstellungsgespräch mit der Frage nach dem Gehalt umgehen, erfahren Sie in der Rubrik: „Frage nach dem Gehalt“.


Vertraulichkeitsvermerk in der Bewerbung

Einen Vertraulichkeitsvermerk in der Bewerbung aufzuführen macht dann Sinn, wenn Sie nicht möchten, dass sich der potentielle neue Arbeitgeber mit Ihrem derzeitigen in Verbindung setzt und so hinterrücks Dinge über Sie besprochen werden oder gar herauskommt, dass Sie sich woanders bewerben.

 

Da ein solcher „Informationsaustausch“ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, es jedoch durchaus vorkommt, dass sich der ein oder andere Personalverantwortliche nicht daran hält, kann man zum eigenen Schutz in der Bewerbung auf Vertraulichkeit hinweisen, um im Streitfall abgesichert zu sein.


Unterschrift bei einer Online-Bewerbung

Bei der postalischen Bewerbung ist es einfach: Das Anschreiben wird grundsätzlich per Hand zwischen der Grußzeile („Mit freundlichen Grüßen“) und Ihrem maschinell niedergeschriebenen Vor- und Nachnamen ein. mit einem Füller oder einem gut gefüllten Kugel- oder Tintenschreiber (in Blau oder Schwarz) mit Vor- und Nachnamen unterschrieben.

 

Bei der Online-Bewerbung gibt es keine einheitliche Regelung, ob das Anschreiben mit einer eingescannten Unterschrift versehen werden muss oder einfach weggelassen werden kann. 

 

Um die Frage zu beantworten, möchten wir an dieser Stelle auf eine mögliche Missbrauchsgefahr hinweisen, wenn man seine eingescannte bzw. digitalisierte Unterschrift im Netz verschickt. Denn vom Absender bis zum Empfänger legen E-Mails einen langen Weg zurück. Die Inhalte werden dabei im Klartext versendet, d. h. sie sind offen und lesbar wie eine Postkarte, sofern keine Verschlüsselungsmechanismen eingesetzt werden. 

 

Das heißt: Jeder könnte die Unterschrift aus der Bewerbung heraus kopieren und missbräuchlich verwenden (Urkundenfälschung o. ä.). Personalentscheidern ist dieses Risiko bekannt und so sehen die meisten heutzutage das Fehlen einer Unterschrift in der Bewerbung als verzichtbare Formalie bzw. nicht als Ausschlusskriterium.

 

Dennoch gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihren Namen unter der Grußzeile in einer Schreibschrift aus Ihrer Schriftensammlung in Word schreiben. Beispiele sind hier Lucida Handwriting, Noteworthy, Snell Roundhand oder freie Schriftarten, die man im Internet kostenlos herunterladen kann.


Was muss ich beim Anschreiben einer Initiativbewerbung beachten?

Das Anschreiben einer Initiativbewerbung unterscheidet sich von dem "normalen" anschrieben nur in sofern, dass man sich hier auf keine direkte Stellenanzeige beziehen kann.

 

Doch ist eine Initiativbewerbung keine Universalbewerbung, denn diese sollte immer individuell auf ein Unternehmen und den gewünschten Einsatzbereich bzw. die gewünschte Position zugeschnitten werden.

 

Wer im Anschreiben seiner Initiativbewerbung nicht genau angibt, was man mit dieser Bewerbung erreichen möchte, erhält meist eine Absage. Personalentscheider möchten sich nicht unbedingt überlegen, in welchen Bereich und auf welche Stelle der Bewerber nun passen könnte und ob ein gewisser Einsatzbereich dem Bewerber auch zusagen würde.

 

Wer hier klare Angaben macht, zeigt zudem positive Eigenschaften seiner Persönlichkeit.

 

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik: „Initiativbewerbung


Individuelle Beratung und Hilfestellung

Ein auf den Punkt getroffenes und überzeugendes Anschreiben selbst zu erstellen, kann manches Mal einiges an Kopfzerbrechen verursachen. Lassen Sie sich Ihr Anschreiben doch einfach von erfahrenen Personalentscheidern schreiben. Profitieren Sie somit von unserer langjährigen Berufserfahrung in der Personalabteilung und steigern Sie so Ihre Chancen auf die Traumanstellung um ein Vielfaches! 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen.