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Die Frage nach dem Gehalt

„Wie hoch sind Ihre Gehaltsvorstellungen?“

Die Frage nach dem Gehalt ist für viele Bewerber die unangenehmste von allen. Man möchte weder zu viel verlangen und eine Absage riskieren, noch zu wenig und unter Wert bezahlt werden. Doch man kommt im Zuge einer möglichen Einstellung selten daran vorbei, sein Wunschgehalt bereits schon im Anschreiben zu nennen. Daher raten wir Ihnen, sich auf diese Frage gut vorzubereiten.

 

Der Frage nach dem Gehalt mit der Nennung einer Gehaltsspanne elegant auszugleichen, davon raten wir eigentlich ab. Denn so riskieren Sie, dass das niedrigere Gehalt vergütet wird. 

 

Wenn Sie diese Frage mit dem Satz „Mein aktuelles Jahresgehalt beträgt 40.000 Euro.“ beantworten, ist dies zwar nicht die Antwort auf die Frage, der genannte Betrag stellt jedoch eine erste Verhandlungsgrundlage dar.


1. Schritt: persönlicher Gehaltsrahmen festlegen

Zunächst sollten Sie für sich selbst einen Rahmen festlegen, der als Startgehalt in Frage kommt. Selbstverständlich spielen hierbei auch die persönlichen Bedürfnisse eine Rolle. Daher empfehlen wir, sich unbedingt eine Aufstellung der laufenden Kosten (Miete, Strom, Auto, Kindergarten, monatliche Sparbeiträge, Versicherungen etc.) zu machen.

Da nach Nennung des Wunschgehaltes dann oft die Unternehmen die Gehaltsverhandlungen starten, sollten Sie grundsätzlich auf Ihren persönlichen Rahmen noch einen Puffer miteinrechnen.

 

Auch sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass es neben dem Gehalt noch weitere Zusatzleistungen gibt. So kann das Unternehmen neben Zulagen, Provisionen, Gratifikationen o. ä. beispielsweise mehr Urlaubstage anbieten, eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, einen Dienstwagen, Fahrtkostenzuschuss, Essensmarken, Weihnachts- / Urlaubsgeld oder womöglich auch Handy oder Laptop.


2. Schritt: marktübliches Gehalt herausfinden

Wenn Sie sich bei einer ähnlichen Stelle in der gleichen Region an Ihrem derzeitigen Gehalt orientieren, machen Sie oftmals nicht ganz so viel falsch.

 

Um noch mehr Sicherheit zu bekommen, machen Sie am Besten einen Gehaltsvergleich. Hierzu gibt es verschiedene kostenfreie Portale im Netz. Empfehlenswert ist der StepStone Gehaltsplaner.


Das Gehalt gibt man i. d. R. als Brutto-Jahresgehalt an, welches dann auch sämtliche gewünschte Zusatzleistungen enthalten sollte, wie etwa Zulagen, Provisionen, Gratifikationen oder mehr Urlaubstage, eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, einen Dienstwagen, Fahrtkostenzuschuss, Essensmarken, Weihnachts- / Urlaubsgeld oder womöglich auch Handy oder Laptop.


3. Schritt: Persönliche Gehaltsargumente

Zu der Frage nach dem Gehalt im Vorstellungsgespräch raten wir zudem, wenn Sie sich die Argumente für den Gehaltswunsch im Vorfeld schlüssig darlegen. Diese müssen dann nicht unbedingt eingesetzt werden. Erst wenn der Personalentscheider den Gehaltswunsch hinterfragt, können Sie diese Argumente dann nennen. In dem Fall zählt für den (künftigen) Arbeitgeber nur der Wert des neuen Mitarbeiters für das Unternehmen.

 

Mit hohen Lebenshaltungskosten zu argumentieren, einem langen Anfahrtsweg, dem Wunsch, eine Familie zu gründen oder ein Eigenheim zu erwerben, sind hier fehl am Platz.

 

Stattdessen sollten Sie sich darauf konzentrieren, was Sie selbst von anderen Bewerbern abhebt: wertvolle und für diese Position nützliche Zusatzqualifikationen oder Ihre Stärken – genau diese sollten Sie an dieser Stelle dann aufführen.

 

Darüber hinaus können Sie im Zuge des Vorstellungsgespräches auch eventuelle bisher erhaltene Zusatzleistungen darlegen, in etwa, dass Sie von Ihrem derzeitigen oder letzten Arbeitgeber erhaltene Leistungen, die über das Grundgehalt hinausgehen, in das genannte Wunschgehalt eingerechnet haben.

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Von Montag bis Freitag sind wir telefonisch am besten in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr unter ☏ 04864 100 99 91 erreichbar. 

 

Wenn Sie einen Telefontermin außerhalb dieser Uhrzeit wünschen, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an info@bewerber-service.de mit der Angabe über Ihren Wunsch-Termin. Wir rufen Sie dann gerne an!



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