Eine Aus- oder Weiterbildung finanzieren

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Diese Weisheit bewahrheitet sich vor allem am Monatsende mit der Gehaltsabrechnung. Wer als Auszubildender eine eigene Wohnung oder ein eigenes Auto unterhält, wird lernen müssen, sein Geld einzuteilen. Der Versuchung, durch ein überzogenes Konto dauerhaft über seine Verhältnisse zu leben, sollte man unbedingt widerstehen. 

 

Welche Möglichkeiten der Förderung es hierzu gibt, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. 


Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine vom Gesetz geregelte staatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Ausbildung.

 

Die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe ist jedoch laut dem Sozialgesetzbuch (SGB III) an einige Bedingungen geknüpft, die man bei Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit erfährt.

 

Wichtig: Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat man erst ab dem Monat, in welchem dem der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingeht.


Bundesausbildungsförderung

Um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geschaffen.

 

Die Leistungen des BAföG unterscheiden sich zwischen Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen (manche davon muss man zurückbezahlen) und werden in zwei Sparten unterteilt: 

  • Für Schülerinnen und Schüler
  • für Studentinnen und Studenten 

Für die Antragstellung der Leitungen des BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig.


Kindergeld

Bis zu seinem 25. Lebensjahr erhält man während der schulischen Ausbildung noch das Kindergeld. Den Antrag müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen bzw. jährlich die ausbildungsbezogenen Unterlagen einreichen.


Sozialleistungen

In besonderen Ausnahmefällen können Auszubildende oder Studierende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) auch während der Ausbildung in Anspruch nehmen. Individuelle Auskünfte erteilt das örtliche Sozialamt.

 

Diese Leistungen werden ausschließlich in Form von rückzahlbaren Darlehen bewilligt und umfassen folgendes:

  • Leistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts (Essen, Unterkunft, Heizung etc.)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarfe in Form von einmaligen Zuschüssen (Anschaffung Möbel, Waschmaschine etc.) 

Wichtig: Auszubildende und Studierende, deren Ausbildung bzw. Studium im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) generell förderungsfähig ist, haben i. d. R. keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt – unabhängig davon, ob sie im Einzelfall tatsächlich eine Förderung erhalten. Es gibt allerdings Ausnahmen. 


Wohngeld bzw. Mietzuschuss

Um sich die Miete für seine Wohnung oder sein Zimmer in einer Wohngemeinschaft leisten zu können, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Zuständig für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. 

 

Für den Wohngeldanspruch muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. 

 

Wichtig: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Als beantragt gilt die Leistung, wenn der amtliche Antragsvordruck mit allen notwendigen Nachweise und Unterlagen eingereicht wurde.

 

Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich,  beträgt jedoch meist zwischen 3 und 6 Wochen, Wiederholungsanträge werden oftmals schneller bearbeitet.


Stipendium bzw. Begabtenförderung

Wer ehrgeizig ist und gute Noten vorweisen kann, hat die Möglichkeit über ein Stipendium die Kosten für seine Schul- oder Hochschulausbildung zu decken.

 

Stipendien werden meistens von Stiftungen an begabte bzw. leistungsstarke Studenten oder Doktoranden vergeben. Denn deren Ziel ist es dabei, die akademische Bildung junger Menschen zu fördern, die ihnen weltanschaulich nahestehen. Damit möchten sie einerseits Aufstiegschancen bieten, jedoch auch sicherstellen, dass ihre Anliegen, Überzeugungen und Werte an jüngere Generationen weitergereicht werden.

 

Die größeren deutschen Stiftungen stehen entweder Parteien, Wirtschaftsverbänden oder Kirchen nahe. Auch größere Unternehmen haben Studienfonds eingerichtet. 

 

Darüber hinaus gibt es ein spezielles Stipendienprogramm vom Bund, das "Deutschlandspitendium", bei welchem Studienanfänger aus allen Semestern und Fachbereichen gefördert werden können, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

 

Welche Begabtenförderungswerke es gibt, muss man leider zeitaufwendig im Netz recherchieren. Doch auch hier gibt es Plattformen, die gebündelt die verschiedensten Stipendienarten veröffentlichen.

 

Die Kriterien für die Vergabe von Stipendien sind sehr unterschiedlich. Generell kann es nie schaden, herausragende Leistungen in der Schule zu erbringen, sozial und politisch engagiert oder – im Falle kirchlicher Stiftungen – religiös aktiv zu sein. Auch die soziale Herkunft kann eine Rolle spielen.

 

Vorteil für ein Stipendium: man muss es nicht zurückbezahlen und gewinnt im Laufe der Förderung wichtige Kontakte und Erfahrungen. Gerade bei der Förderung durch ein Unternehmen können sich die  Stipendiaten frühzeitig in der Branche vernetzen und haben es mit ihrem Berufseinstieg leichter.

 

Weitere Informationen über das Stipendium erfahren Sie hier.

 

Tipp: Eine Bewerbung um ein Stipendium sollte professionell und aussagekräftig sein. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir als erfahrene Personalentscheider stehen Ihnen gerne zu Seite.


Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte erhalten. Dadurch sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung zu übernehmen.

 

Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie dieser beantragt werden kann, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeinsam besprochen.


Bildungskredit

 

Entsteht zwingend Kreditbedarf und ist die Vergabe aufgrund mangelnder persönlicher Bonität nicht oder nur zu unverhältnismäßig schlechten Zinsen möglich, kann man zusätzliche Formen der Kreditsicherung prüfen.

 

Dies kann u. U. durch den  Beitritt anderer Personen mit sicherem Einkommen zum Kreditvertrag geschehen, indem beispielsweise Eltern als Mit-Antragsteller oder Bürgen auftreten. Eine andere Möglichkeit ist die Kreditsicherung mit Sachwerten, wie Bankdepots oder Lebensversicherungen.

 

Alternativ kann man die Kosten eines Privatkredits prüfen. Dabei bringen seriöse Internet-Angebote private Geldgeber und Kreditinteressenten zusammen.


Umschulung

In gewissen Fällen kann die schulische Ausbildung auch durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, wenn es sich um eine Umschulung des Auszubildenden handelt. Diese Frage klären Sie am Besten mit einem örtlichen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.


Steuerlich absetzbar

Einen Teil der Schulkosten kann man selbst, die Eltern oder Erziehungsberechtigten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

 

Hierzu zählen beispielsweise die nicht durch eine andere Institution erstatteten Fahrtkosten, Dienstkleidung, Bücher, Schreibmaterial etc.

 

Die entsprechenden Belege sollten aufbewahrt werden.