Die Bewerbung ist verschickt, doch die Rückantwort bleibt aus. Man hat vor Versand der Bewerbung Fragen zur ausgeschriebenen Stelle oder möchte sich einfach initiativ
bewerben und vorher nachhaken, ob dies überhaupt Sinn macht. All diese Fragen und wie Sie sich optimal auf ein solches Telefonat vorbereiten finden Sie auf dieser Seite.
Anruf vor dem Versand der Bewerbung
In beispielsweise folgenden Fällen, kann sich ein Anruf vor dem Versand der Bewerbung lohnen:
Wenn in der Stellenanzeige kein Hinweis aufgeführt ist, wie viel Berufserfahrung für die Besetzung einer Fachkräftestelle gefordert ist und Sie ein Berufseinsteiger sind,
dürfen Sie anrufen und nachfragen, ob Ihre Chancen mit einer Bewerbung gut stehen.
Wenn in der Stellenanzeige eines Technischen Assistenten Maschinenbau im Bereich Service nicht ganz hervorgeht, ob es sich um eine Stelle rein im Innen- oder auch im
Außendienst handelt und für Sie aus verschiedenen Gründen eine Außendiensttätigkeit nicht in Frage kommt, ist ein Anruf ebenfalls sinnvoll.
Wenn Sie Probleme mit demOnline-Bewerbungsformular haben, indem beispielsweise das System die Absendung
Ihrer Bewerbung blockiert, da Sie im Feld für den in der Stellenanzeige geforderten Hochschulabschluss nichts eintragen können, weil Sie lediglich über eine Ausbildung, jedoch über langjährige
Berufserfahrung in exakt diesem Bereich, verfügen.
Wenn Sie sich initiativ bewerben und vorher die Rahmenbedingungen abfragen möchten.
Wann Sie besser nicht anrufen sollten
Montags: Gerade zum Wochenbeginn laufen in der Personalabteilung die Telefone heiß. An einem solchen Tag machen Sie sich keine Freunde, wenn Sie anfragen, ob die gerade erst
in der Samstagsausgabe veröffentlichte Stelle noch frei ist. Normalerweise dauert die Phase, in der Bewerbungen gesammelt und Kandidaten für Vorstellungsgespräche ausgewählt werden, ungefähr zwei Wochen. Während dieser Zeit können Sie sich bedenkenlos bewerben, ohne vorher anzurufen. Nur in sehr seltenen
Fällen und bei sehr beliebten Unternehmen kommt es vor, dass der Auswahlprozess vorher abgeschlossen wird, da man bei der Bewerberflut sonst nicht mehr Herr der Lage wird.
Am Telefon seinen Gesprächspartner aufzufordern, etwas mehr über die ausgeschriebene Stelle zu erzählen, als der Text der Stellenanzeige wiedergibt, wirkt ebenfalls nicht
unbedingt positiv. Das aus Sicht des Unternehmens Wichtige steht in der Stellenanzeige und auf der Unternehmenshomepage.
Als Bewerber punkten Sie eher mit gezielten Fragen. Wenn Sie diese geschickt stellen, kommt Ihr Gesprächspartner vielleicht ganz von selbst ins Erzählen.Wenn Sie
eine Teilzeitstelle suchen, macht es wenig Sinn, telefonisch anzufragen, ob Sie die ausgeschriebene Vollzeitstelle in Teilzeit ausüben können (oder umgekehrt).
Normalerweise hat sich das Unternehmen vorher gut überlegt, ob es eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle ausschreibt und wird seine Entscheidung durch Ihren Telefonanruf eher nicht revidieren.
Sie sollten auch nicht anrufen, um nachzufragen, ob Sie ob Sie für die zu besetzende Stelle zu alt sind. Hierzu werden Sie eher keine Auskunft erhalten, da aufgrund
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) solche Auskünfte unzulässig sind. Versuchen Sie das
Wunschalter an den Bewerber lieber zwischen den Zeilen herauszulesen oder durch die Unternehmenshomepage bzw. eventueller weiterer Präsentationen und Veröffentlichungen im Internet zu recherchieren.
Wenn Sie spezifische fachliche Fragen haben, kann die Personalabteilung diese in der Regel nicht beantworten. Dies sind eher Fragen für das
Vorstellungsgespräch.
Stellen Sie auch keine Fragen über strenge Firmeninterna oder nach dem Arbeitszeitmodell und Incentives (Firmenwagen / -handy, Essensmarken, Weihnachts- / Urlaubsgeld etc.).
Dies sind eher Fragen für das Einstellungs- bzw. das zweite Gespräch.
Fragen Sie auch nie danach, wie Ihre Chancen stehen oder wie viele Personen sich bis dato auf die Stelle beworben haben.
Schauen Sie auf der Unternehmenshomepage oder recherchieren Sie im
Internet, ob sich dort Ihre Frage beantworten lässt.
Machen Sie sich eine Liste mit den dann noch ungeklärten Fragen für Ihr Telefonat.
Schreiben Sie sich den Namen des Ansprechpartners und die Telefonnummer auf. Diese Angaben können Sie entweder
der Stellenanzeige oder von der Karriereseite entnehmen. Wenn kein Name und auch keine Telefonnummer angegeben ist, können Sie bei der Telefonzentrale anrufen und nachfragen oder im
Internet nach einem Personalverantwortlichen recherchieren.
Mögliche Punkte, die Sie ansprechen könnten:
Wenn in der Stellenanzeige eine Bewerbungsfrist angegeben wurde und Ihnen diese bis zu 2
Wochen später in die Hände gekommen ist, können Sie es noch wagen, nachzufragen, ob Sie sich dennoch bewerben können.
Wenn der Arbeitsort in der Stellenanzeige nicht genannt wird. Dies ist meist
bei anonym verfassten Anzeigen der Fall, die über Personalberater veröffentlicht werden, um keine Rückschlüsse auf die Identität zuzulassen. Wenn Sie nicht mobil sind, dürfen Sie den
Berater telefonisch wenigstens um eine räumliche Eingrenzung bitten.
Wenn aus der Stellenanzeige nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich bei der Arbeitszeit um Schichtarbeit handelt und Sie nicht im Schichtdienst arbeiten können oder wollen, ist ein Anruf ebenfalls sinnvoll.
Wenn ein Experte mit seltenemSpezialwissengesucht wird, Sie zu dieser Sorte gehören und dieses Unternehmen weit von Ihrem Heimatort entfernt ist, dürfen Sie anrufen und nachfragen, ob Sie die Tätigkeit eventuell
zum Teil auch im Home Office ausüben können.
Wenn Ihnen eine in der Stellenanzeige geforderte Qualifikation fehlt, können Sie bei kleineren bzw. mittelständischen Unternehmen oder bei Personalberatern anrufen und nachfragen, ob Ihre Chancen mit
einer Bewerbung dennoch gut stehen. Dagegen fallen Sie bei Großkonzernen mit einer fehlenden Qualifikation eher durch die softwaregesteuerte Suchfunktion bei der Bewerberauswahl –
egal ob mit oder ohne vorherigen Anruf.
Wenn in der Stellenanzeige beispielsweise verhandlungssicheresEnglisch verlangt wird und sich aus dem Kontext nicht erschließen, wozu dieses Sprachniveau genau benötigt wird. In
diesem Fall dürfen Sie anrufen und nachfragen – natürlich nicht ohne Ihre Bereitschaft zu betonen, Ihr Englisch in Eigeninitiative zu verbessern.
Spezialfragen: Wie überall, gibt es zu den oben beschriebenen Punkten auch Ausnahmen, denn aufgrund individueller Gesichtspunkte, die Ihre persönliche Situation oder
auch die Art der zu besetzenden Stelle betreffen, können sich spezielle Fragen ergeben und dann sollten Sie gut abwägen, ob ein Anruf sinnvoll ist oder Sie es nicht einfach mit der
Bewerbung versuchen und abwarten.
Beispiel für ein solches Telefonat
Guten Tag Frau Musterfrau,
mein Name ist Max Mustermann und ich rufe Sie bzgl. der Stelle der Vertriebsleiterin an. Ich habe hierzu noch die ein oder andere Frage, bevor ich Ihnen meine Bewerbung zukommen lassen
möchte.
Passt es Ihnen hierfür zeitlich gerade?
Anruf bei einer Initiativbewerbung
Sie möchten sich bei einem Unternehmen bewerben, doch momentan ist keine Stelle ausgeschrieben und die Karriereseite des Unternehmens enthält keine Angaben darüber, ob eine Initiativbewerbunggrundsätzlich gewünscht ist und wie diese eingereicht werden kann.
In diesem Fall rufen Sie einfach bei diesem Unternehmen an! Denn es macht einen deutlich besseren Eindruck, wenn Sie die Initiativbewerbung mit einem Bezug zu einem vorherigen
Telefonat und an einen Ansprechpartner versenden.
Die Telefonnummer in die Personalabteilung können Sie entweder aus anderen Stellenanzeigen im Internet entnehmen, von der Karriereseite oder sich von der Telefonzentrale durchstellen lassen.
Alternativ können Sie auch bei Suchmaschinen im Internet die Schlüsselwörter „Initiativbewerbung + den jeweiligen Firmennamen“ eingeben. So erfahren Sie oft direkt,
ob eine Initiativbewerbung in diesem Unternehmen gewünscht ist und an welche Adresse diese versendet werden kann.
Beispiel für ein solches Telefonat
Guten Tag Frau Musterfrau,
mein Name ist Max Mustermann und ich habe großes Interesse an einer Mitarbeit in Ihrem Hause. Momentan sind keine Stellen in Ihrer Marketingabteilung ausgeschrieben, daher
möchte ich kurz nachfragen, ob ich Ihnen eine Initiativbewerbung zukommen lassen kann, damit Sie mich eventuell in Ihre Bewerberdatenbank mitzunehmen können?
Normalerweise stellt Ihnen der Personalentscheider dann ein paar Fragen zu Ihrem Profil und Ihren Erfahrungen, Ihrer beruflichen Situation oder zu Ihrer Wunsch-Position. Hierzu
sollten Sie sich im Vorfeld gut vorbereitet haben.
Wenn alles gut läuft, können Sie bei diesem Telefonat bereits punkten und anschließend Ihre Initiativbewerbung mit einem guten Gewissen an dieses Unternehmen versenden.
Und dann gilt es: haben Sie Geduld, denn nun kann es längere Zeit dauern, bis und ob sich jemand auf die Initiativbewerbung zurückmeldet.
Anruf nach dem Versand der Bewerbung
Ein Anruf nach dem Versand der Bewerbung macht in folgenden beiden Fällen durchaus Sinn:
Wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben: rufen Sie einfach ab ca. 5 Tagen an, nachdem die Bewerbung beim Personalentscheider angekommen sein muss.
Wenn Sie längere Zeit nichts von dem Unternehmen gehört haben (ab ca. 2 bis 3 Wochen): hier ist es auch üblich, eine kurze E-Mail mit der Frage zum Stand der Bewerbung an den
Personalentscheider zu senden.
In diesen Fällen ist es legitim, sich nach seiner Bewerbung zu erkundigen und eventuell noch die ein oder andere Frage zu klären. Vermeiden Sie es jedoch, sich aufzudrängen, denn ein penetranter
Anruf kann auch schnell die Absage mit sich bringen.
Wenn Sie sich lieber per E-Mail nach dem Stand Ihrer Bewerbung erkundigen möchten, finden Sie hier eine Beispiel-Formulierung:
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
am TT.MM.JJJJ habe ich mich auf die Stelle des Gebietsverkaufsleiters in Ihrem Hause beworben. Da ich leider noch keine Rückmeldung hierzu erhalten habe, jedoch weiterhin sehr an dieser
Stelle interessiert bin, bitte ich Sie freundlichst um Auskunft über den derzeitigen Stand des Bewerbungsverfahrens.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls die Bewerbungsunterlagen nicht bei Ihnen eingetroffen sein sollten, ich sende sie Ihnen selbstverständlich noch einmal zu.
Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
Mobil: 0152 12 34 56 7
Festnetz: 0123 45 67
E-Mail: max.mustermann@provider.de
Anruf nach dem Vorstellungsgespräch
Der Personalentscheider hat Ihnen während des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, er wolle sich nach einer bestimmten Zeit bei
Ihnen melden. Dies hat er allerdings nicht getan.
In diesem Fall ist es durchaus legitim, sich nach dem Stand der Entscheidung zu erkundigen und eventuell noch die ein oder andere Frage zu klären. Vermeiden Sie es jedoch, sich
aufzudrängen, denn ein penetranter Anruf kann auch schnell die Absage mit sich bringen.
Wenn Sie sich lieber per E-Mail nach dem Stand der Entscheidung erkundigen möchten, finden Sie hier eine Beispiel-Formulierung:
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
zunächst möchte ich mich nochmals recht herzlich für das angenehme Vorstellungsgespräch in Ihrem Hause bedanken. Dieses hat mich in meiner Entscheidung bestärkt, für die Musterfima GmbH tätig
zu werden.
Da ich leider noch keine Rückmeldung aus Ihrem Hause erhalten habe, bitte ich Sie freundlichst um Auskunft über den derzeitigen Stand Ihrer Entscheidung.
Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
Mobil: 0152 12 34 56 7
Festnetz: 0123 45 67
E-Mail: max.mustermann@provider.de
Unser grundsätzlicher Rat, was Sie nach einem Vorstellungsgespräch machen sollten:
Prinzipiell sollte in der gesamten Bewerbungsphase ein wenig Geduld an den Tag gelegt werden.
Der Prozess der Personalauswahl
dauert seine Zeit und eine gut funktionierende Personalabteilung wird sich auf jeden Fall noch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Individuelle Beratung und Hilfestellung
Wenn Sie Ihre individuelle Unterstützung und Beratung zu diesem Thema benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir als erfahrene Personalentscheider stehen Ihnen gerne zu Seite und
begleiten Sie nicht nur bei Ihrem Vorhaben, Ihren Traumarbeitgeber anzurufen.