Eine berufliche Aus- oder Weiterbildung stellt die Grundlage für eine erfolgreiche Karriere dar. Dabei können hier alle einen ganz individuellen Weg einschlagen. Denn aufgrund der vielen Konzepte lässt sich die eigene Karriere von Anfang an nach den eigenen Wünschen planen.
Um eine Ausbildung zu beginnen, wird rein rechtlich gesehen kein besonderer Schulabschluss gefordert. Die einzelnen Ausbildungsbetriebe handhaben dies jeweils unterschiedlich. In der Regel wird zumindest ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.
Die Berufsausbildung kann dann auf zwei Wegen stattfinden:
Eine Ausbildungszeit von drei Jahren ist in den meisten Branchen üblich. Diese kann durch diverse Voraussetzungen bzw. Leistungen verkürzt werden. So kann etwa das erste Ausbildungsjahr anerkannt werden, wenn man ein Abitur vorlegt. Außerdem kann man aufgrund von sehr guten Noten die Ausbildungszeit weiter verkürzen.
Nach einer Ausbildung in einem kaufmännischen oder technischen Beruf lassen sich durch Weiterbildungen weiter Abschlüsse erzielen. Diese variieren je nach Branche:
Diese Weiterbildungen können je nach Art und Bereich zwischen einem und dreieinhalb Jahren dauern. Sie können zum Teil oder ganz durch den Betrieb finanziert werden. Es ist darüber hinaus möglich, die Weiterbildung selbst zu finanzieren. Viele Arbeitnehmer haben darüber hinaus Anspruch auf Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit.
Tipp: Immer mehr Berufstätige entscheiden sich für eine Weiterbildung und nutzen in diesem Zuge professionelle Hilfe, um diese erfolgreiche abzuschließen. Man kann sich etwa eine Hausarbeit schreiben lassen – das spart viel Zeit und sichert gute Noten.
Um sich für bestimmte Berufsfelder zu qualifizieren, kann ein Lehrgang ausreichend sein. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Sachkundeprüfung nach § 34 a, mit der man sich innerhalb weniger Tage für die Arbeit im Sicherheitsdienst qualifiziert oder bspw. die Ausbildung zum Pflegehelfer (m/w/d) bzw. Betreuungsassistent (m/w/d) nach § 53 c SGB XI mit einer Dauer von etwa 27 Wochen,
Viele dieser Prüfungen dürfen theoretisch ohne eine vorherige Teilnahme an Kursen absolviert werden. Man kann sich etwa den Stoff online oder aus Büchern selber anlernen. Allerdings ist es in der Regel zu empfehlen, einen ordentlichen Kurs zu besuchen, um die Prüfungsinhalte zu verstehen. Solche Kurse werden von vielen Stellen in Voll- oder Teilzeit angeboten:
Die Kosten können erneut selbst getragen und steuerlich geltend gemacht werden oder auch durch einen Bildungsgutschein finanziert werden. Auch der Arbeitgeber kann den gesamten Betrag oder einen Teil der Kosten mitfinanzieren.
Berufliche Weiterbildungen lassen sich in drei verschiedene Bereiche gliedern:
Innerhalb dieser drei Gruppen können die rechtlich geregelten Abschlüsse außerdem nach dem Landes- und Bundesrecht anders behandelt werden. Weiterbildungen mit anerkanntem Zertifikat werden zum Beispiel von privaten Bildungsträgern angeboten.
Je nach Angebot sind diese Weiterbildungen bspw. durch die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder von gewissen Fernschulen anerkannt.
Maßnahmen ohne Abschlussprüfung sind in erster Linie dazu gedacht, die eigenen Fähigkeiten zu optimieren – je nach Anbieter sind sie nicht hilfreich, um etwa im öffentlichen Dienst eine bessere Jobqualifikation zu sichern.
Wer sich beruflich neu orientieren möchte, der kann mit einer Umschulung beginnen.
Die Voraussetzungen dafür sind sehr unterschiedlich. Möchte man bspw. als Quereinsteiger ins Lehramt gehen, ist eine fachrelevante Berufserfahrung wichtig. Die Umschulungen werden ebenfalls oft über die Agentur für Arbeit finanziert, um den Fachkräftemangel im betroffenen Bereich zu decken.
Eine Umschulung ist eigentlich völlig identisch mit der beruflichen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und kann sechs Monate dauern oder auch auf drei Jahre ausgelegt sein.
Geregelt ist die Umschulung in § 1, Absatz 5 des im Berufsbildungsgesetzes. Diese Regelung soll es Arbeitnehmern ermöglichen, flexibel auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Die meisten Umschulungen in Deutschland werden von Rentenversicherung, Jobcenter oder Arbeitsagentur gefördert und finanziert.
Betriebsferien
Bis einschließlich zum 2. Mai habe ich Betriebsferien, bin jedoch per E-Mail an info@bewerber-service.de für Ihre Anfrage erreichbar. Kleinere Aufträge oder Rückfragen kann ich in dieser Zeit bearbeiten.
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