Drei Wege, wie Sie Ihre Bewerbungskosten zurückholen
Wer sich bewirbt, investiert in die eigene berufliche Zukunft. Viele dieser Ausgaben müssen Sie nicht allein tragen.
Von der Steuer absetzen
Bewerbungskosten sind Werbungskosten – auch wenn die Bewerbung erfolglos war.
Zur Steuer → Weg 2Vom Unternehmen erstatten lassen
Wer Sie zum Vorstellungsgespräch einlädt, muss Ihre Fahrtkosten in der Regel erstatten.
Zu den Fahrtkosten → Weg 3Über Agentur oder Jobcenter
Aus dem Vermittlungsbudget können Bewerbungs- und Reisekosten übernommen werden.
Zum Vermittlungsbudget →Bewerbungskosten von der Steuer absetzen
Kosten für die Stellensuche geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an (Anlage N) – unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war, ob Sie sich aus einer Anstellung oder aus der Arbeitslosigkeit bewerben und auch für die erste Stelle nach Ausbildung oder Studium.
Das können Sie absetzen
Unterlagen und Versand
Bewerbungsfotos, Ausdrucke, Kopien, amtliche Beglaubigungen, Mappen, Umschläge und Porto.
Stellensuche online
Kostenpflichtige Stellenanzeigen und Gesuche sowie Premium-Profile bei XING, LinkedIn oder Experteer, soweit Sie sie für die Jobsuche nutzen.
Professionelle Unterstützung
Zum Beispiel meine Bewerbungserstellung, Coachings oder eine Berufs- und Karriereberatung.
Tests und Fachliteratur
Persönlichkeitstests, Potenzialanalysen sowie Bücher und Ratgeber zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch.
Technik und Telefon
Computer, Drucker, Software, Telefon und Internet – jeweils anteilig nach der Nutzung für Ihre Bewerbungen.
Fahrten
Zu Vorstellungsgesprächen, Assessment-Centern oder Jobmessen: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die Ticketkosten, dazu gegebenenfalls Übernachtung und Verpflegungspauschalen.
Nicht absetzbar
Kleidung für das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespräch gilt als bürgerliche Kleidung, die Sie auch privat tragen können. Das Gleiche gilt für Friseur und Kosmetik. Tipps für den passenden Look finden Sie trotzdem in meinem Ratgeber zum Dresscode.
Wann es sich lohnt
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.230 Euro pro Jahr). Ihre Bewerbungskosten wirken sich vor allem aus, wenn Sie zusammen mit anderen Werbungskosten – etwa den Fahrten zur Arbeit – darüber kommen. Ohne Einkünfte im Jahr können Sie die Kosten als Verlust in spätere Jahre vortragen lassen; dafür geben Sie eine Steuererklärung ab.
Jede Bewerbung ist eine Investition in Ihre Zukunft – und einen Teil der Kosten holen Sie sich zurück.
So weisen Sie Ihre Bewerbungskosten nach
Belege müssen Sie der Steuererklärung in der Regel nicht beifügen, das Finanzamt kann sie aber anfordern. Mit diesen fünf Schritten sind Sie auf der sicheren Seite.
Bewerbungsliste führen
Notieren Sie für jede Bewerbung Datum, Unternehmen, Stelle und Versandart. Eine einfache Tabelle genügt – sie hilft Ihnen auch, den Überblick über Rückmeldungen zu behalten.
Belege sammeln
Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf. Als Nachweis Ihrer Bewerbungen dienen Kopien der Anschreiben, versendete E-Mails, Eingangsbestätigungen von Bewerbungsportalen und Antworten der Unternehmen.
Kosten pro Bewerbung hochrechnen
Ermitteln Sie die typischen Kosten einer Bewerbung und multiplizieren Sie sie mit der Anzahl. Größere Posten wie Fotos, Coachings oder Fahrten geben Sie zusätzlich an.
Fahrten belegen
Fahrten zu Vorstellungsgesprächen belegen Sie am besten mit der Einladung des Unternehmens. Eine Anwesenheitsbestätigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Ohne Belege: schätzen
Fehlen Einzelbelege, dürfen Sie die Kosten glaubhaft schätzen. Als Orientierung dient oft ein älteres Urteil des Finanzgerichts Köln (07.07.2004, Az. 7 K 932/03): 8,50 Euro pro Bewerbung mit Mappe, 2,50 Euro ohne Mappe. Ob Ihr Finanzamt diese Werte akzeptiert, entscheidet es im Einzelfall.
Fahrtkosten: Was das Unternehmen erstatten muss
Lädt ein Unternehmen Sie zum Vorstellungsgespräch ein, muss es die dafür erforderlichen Kosten nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich erstatten – egal, ob Sie die Stelle bekommen.
Der Grundsatz
Die Erstattungspflicht ergibt sich aus dem Recht zum Aufwendungsersatz (§ 670 BGB). Voraussetzung ist eine Einladung des Unternehmens. Haben Sie selbst um ein Gespräch gebeten, besteht meist kein Anspruch.
Die Ausnahme
Das Unternehmen kann die Erstattung ausschließen oder begrenzen – aber nur, wenn es Sie vor dem Gespräch klar darauf hinweist, etwa in der Einladung. Ein nachträglicher Hinweis genügt nicht.
Was erstattet wird
Die notwendigen Kosten, zum Beispiel ein Bahnticket in der 2. Klasse oder die Fahrt mit dem eigenen Auto – häufig mit 30 Cent pro Kilometer. Flug, Hotel oder Taxi stimmen Sie besser vorher ab.
So rechnen Sie ab
Schicken Sie zeitnah eine kurze Aufstellung mit Datum, Strecke und Belegen. Viele Unternehmen haben dafür ein eigenes Formular. Das Ergebnis des Gesprächs spielt für den Anspruch keine Rolle.
Betreff: Reisekostenabrechnung zum Vorstellungsgespräch am …
Sehr geehrte Frau …,
vielen Dank für das angenehme Gespräch am … zur Stelle als …. Wie besprochen sende ich Ihnen meine Reisekostenabrechnung: Fahrt mit dem eigenen Pkw von … nach … und zurück, insgesamt … km à 0,30 Euro = … Euro. Die Belege füge ich bei.
Ich bitte um Überweisung auf mein Konto IBAN ….
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
Mobil: 01234 56 78 90
E-Mail: max.mustermann@musterhausen.de
Diese Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Bewerbungskosten über das Vermittlungsbudget erstatten lassen
Sind Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder suchen Sie einen Ausbildungsplatz, können Agentur für Arbeit oder Jobcenter Ihre Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen (§ 44 SGB III, beim Jobcenter in Verbindung mit § 16 SGB II).
Was übernommen werden kann
Zum Beispiel Kosten für schriftliche Bewerbungen – häufig als Pauschale pro Bewerbung –, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, im Einzelfall auch Arbeitsmittel, Nachweise oder ein Umzug für eine neue Stelle.
Kein fester Anspruch
Das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Wie viel übernommen wird, legt Ihre Agentur oder Ihr Jobcenter selbst fest – bundesweit einheitliche Höchstbeträge gibt es nicht. Zahlt bereits das Unternehmen, wird nur der Rest übernommen.
Nachweise einreichen
Reichen Sie nach der Zusage Ihre Belege und Nachweise fristgerecht ein, zum Beispiel Einladungen, Tickets oder Ihre Bewerbungsliste.










