Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Kosten für die Stellensuche geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an (Anlage N) – unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war, ob Sie sich aus einer Anstellung oder aus der Arbeitslosigkeit bewerben und auch für die erste Stelle nach Ausbildung oder Studium.

Das können Sie absetzen

Unterlagen und Versand

Bewerbungsfotos, Ausdrucke, Kopien, amtliche Beglaubigungen, Mappen, Umschläge und Porto.

Stellensuche online

Kostenpflichtige Stellenanzeigen und Gesuche sowie Premium-Profile bei XING, LinkedIn oder Experteer, soweit Sie sie für die Jobsuche nutzen.

Professionelle Unterstützung

Zum Beispiel meine Bewerbungserstellung, Coachings oder eine Berufs- und Karriereberatung.

Tests und Fachliteratur

Persönlichkeitstests, Potenzialanalysen sowie Bücher und Ratgeber zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

Technik und Telefon

Computer, Drucker, Software, Telefon und Internet – jeweils anteilig nach der Nutzung für Ihre Bewerbungen.

Fahrten

Zu Vorstellungsgesprächen, Assessment-Centern oder Jobmessen: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die Ticketkosten, dazu gegebenenfalls Übernachtung und Verpflegungspauschalen.

Nicht absetzbar

Kleidung für das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespräch gilt als bürgerliche Kleidung, die Sie auch privat tragen können. Das Gleiche gilt für Friseur und Kosmetik. Tipps für den passenden Look finden Sie trotzdem in meinem Ratgeber zum Dresscode.

Wann es sich lohnt

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.230 Euro pro Jahr). Ihre Bewerbungskosten wirken sich vor allem aus, wenn Sie zusammen mit anderen Werbungskosten – etwa den Fahrten zur Arbeit – darüber kommen. Ohne Einkünfte im Jahr können Sie die Kosten als Verlust in spätere Jahre vortragen lassen; dafür geben Sie eine Steuererklärung ab.

Gut zu wissen: Erstattungen vom Unternehmen, von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter sind steuerfrei. Sie müssen sie aber von Ihren Bewerbungskosten abziehen – absetzen können Sie nur den Teil, den Sie selbst getragen haben.

Jede Bewerbung ist eine Investition in Ihre Zukunft – und einen Teil der Kosten holen Sie sich zurück.

Persönlich. Wertschätzend. Auf Augenhöhe. Carolin Krohmer

So weisen Sie Ihre Bewerbungskosten nach

Belege müssen Sie der Steuererklärung in der Regel nicht beifügen, das Finanzamt kann sie aber anfordern. Mit diesen fünf Schritten sind Sie auf der sicheren Seite.

  1. Bewerbungsliste führen

    Notieren Sie für jede Bewerbung Datum, Unternehmen, Stelle und Versandart. Eine einfache Tabelle genügt – sie hilft Ihnen auch, den Überblick über Rückmeldungen zu behalten.

  2. Belege sammeln

    Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf. Als Nachweis Ihrer Bewerbungen dienen Kopien der Anschreiben, versendete E-Mails, Eingangsbestätigungen von Bewerbungsportalen und Antworten der Unternehmen.

  3. Kosten pro Bewerbung hochrechnen

    Ermitteln Sie die typischen Kosten einer Bewerbung und multiplizieren Sie sie mit der Anzahl. Größere Posten wie Fotos, Coachings oder Fahrten geben Sie zusätzlich an.

  4. Fahrten belegen

    Fahrten zu Vorstellungsgesprächen belegen Sie am besten mit der Einladung des Unternehmens. Eine Anwesenheitsbestätigung brauchen Sie in der Regel nicht.

  5. Ohne Belege: schätzen

    Fehlen Einzelbelege, dürfen Sie die Kosten glaubhaft schätzen. Als Orientierung dient oft ein älteres Urteil des Finanzgerichts Köln (07.07.2004, Az. 7 K 932/03): 8,50 Euro pro Bewerbung mit Mappe, 2,50 Euro ohne Mappe. Ob Ihr Finanzamt diese Werte akzeptiert, entscheidet es im Einzelfall.

Fahrtkosten: Was das Unternehmen erstatten muss

Lädt ein Unternehmen Sie zum Vorstellungsgespräch ein, muss es die dafür erforderlichen Kosten nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich erstatten – egal, ob Sie die Stelle bekommen.

Der Grundsatz

Die Erstattungspflicht ergibt sich aus dem Recht zum Aufwendungsersatz (§ 670 BGB). Voraussetzung ist eine Einladung des Unternehmens. Haben Sie selbst um ein Gespräch gebeten, besteht meist kein Anspruch.

Die Ausnahme

Das Unternehmen kann die Erstattung ausschließen oder begrenzen – aber nur, wenn es Sie vor dem Gespräch klar darauf hinweist, etwa in der Einladung. Ein nachträglicher Hinweis genügt nicht.

Was erstattet wird

Die notwendigen Kosten, zum Beispiel ein Bahnticket in der 2. Klasse oder die Fahrt mit dem eigenen Auto – häufig mit 30 Cent pro Kilometer. Flug, Hotel oder Taxi stimmen Sie besser vorher ab.

So rechnen Sie ab

Schicken Sie zeitnah eine kurze Aufstellung mit Datum, Strecke und Belegen. Viele Unternehmen haben dafür ein eigenes Formular. Das Ergebnis des Gesprächs spielt für den Anspruch keine Rolle.

Beispiel-Formulierung per E-Mail

Betreff: Reisekostenabrechnung zum Vorstellungsgespräch am …

Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für das angenehme Gespräch am … zur Stelle als …. Wie besprochen sende ich Ihnen meine Reisekostenabrechnung: Fahrt mit dem eigenen Pkw von … nach … und zurück, insgesamt … km à 0,30 Euro = … Euro. Die Belege füge ich bei.

Ich bitte um Überweisung auf mein Konto IBAN ….

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Musterstr. 1
12345 Musterhausen

Mobil: 01234 56 78 90
E-Mail: max.mustermann@musterhausen.de

Mein Tipp: Fragen Sie bei der Terminabstimmung freundlich nach, ob und in welcher Höhe die Reisekosten übernommen werden – das ist professionell und erspart Ihnen später Unsicherheit. Bei einem Gespräch per Video entstehen gar keine Fahrtkosten. Wie Sie dabei überzeugen, lesen Sie in meinem Ratgeber zum Telefon- und Videointerview.

Diese Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bewerbungskosten über das Vermittlungsbudget erstatten lassen

Sind Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder suchen Sie einen Ausbildungsplatz, können Agentur für Arbeit oder Jobcenter Ihre Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen (§ 44 SGB III, beim Jobcenter in Verbindung mit § 16 SGB II).

Was übernommen werden kann

Zum Beispiel Kosten für schriftliche Bewerbungen – häufig als Pauschale pro Bewerbung –, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, im Einzelfall auch Arbeitsmittel, Nachweise oder ein Umzug für eine neue Stelle.

Kein fester Anspruch

Das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Wie viel übernommen wird, legt Ihre Agentur oder Ihr Jobcenter selbst fest – bundesweit einheitliche Höchstbeträge gibt es nicht. Zahlt bereits das Unternehmen, wird nur der Rest übernommen.

Nachweise einreichen

Reichen Sie nach der Zusage Ihre Belege und Nachweise fristgerecht ein, zum Beispiel Einladungen, Tickets oder Ihre Bewerbungsliste.

Mein Tipp: Möchten Sie professionelle Unterstützung bei Ihrer Bewerbung, fragen Sie Ihre Ansprechperson vor der Beauftragung, ob die Kosten übernommen werden können. Für ein Coaching gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Damit können meine Coachings und meine Berufs- und Karriereberatung bei Erfüllung der Voraussetzungen für Sie kostenfrei sein.
Carolin Krohmer, Bewerbungs- und Karrierecoachin

Eine gute Bewerbung ist eine lohnende Investition

Mit meiner Bewerbungserstellung erhalten Sie überzeugende Unterlagen, die zu Ihrer Wunschstelle passen – und die Kosten können Sie als Werbungskosten angeben. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann mein Coaching bei Erfüllung der Voraussetzungen sogar kostenfrei für Sie sein.