Dankes-E-Mail
Am selben oder am nächsten Werktag
Beispiel-Formulierung per E-MailDas Gespräch ist geschafft – und nun beginnt das Warten. Soll ich mich bedanken? Wann darf ich nachfragen? Ich zeige Ihnen, was Sie nach dem Vorstellungsgespräch tun sollten, was Sie besser lassen und wie Sie die Zeit sinnvoll nutzen.
Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihr Vorstellungsgespräch so gut gemeistert, wie Sie konnten. Jetzt liegt der Ball zunächst beim Unternehmen: Die Eindrücke aller Bewerbenden werden verglichen, Fachabteilung und Personalabteilung stimmen sich ab, und häufig muss auch der Betriebsrat beteiligt werden. Das braucht Zeit.
Aus meiner Erfahrung als Personalentscheiderin weiß ich: Lange Wartezeiten sind fast nie ein schlechtes Zeichen, sondern meist ganz normale Abläufe. Mit etwas Geduld, der richtigen Nachbereitung und einer gut getimten Nachfrage machen Sie in dieser Phase alles richtig.
Notieren Sie Fragen, Antworten, Namen und die angekündigten nächsten Schritte, solange alles noch frisch ist.
Kein Muss – aber ein freundlicher Abschluss, wenn Sie einen inhaltlichen Bezug zum Gespräch herstellen.
So lange dauert die Entscheidung meist. Bewerben Sie sich in der Zwischenzeit ruhig weiter.
Ist die angekündigte Frist um einige Werktage überschritten, dürfen Sie sich nach dem Stand erkundigen.
Ob eine Dankes-E-Mail sinnvoll ist, wird unterschiedlich gesehen. Meine Einschätzung: Sie ist kein Muss – wer sich am Ende des Gesprächs herzlich bedankt hat, verliert ohne E-Mail nichts. Sie kann aber ein Pluspunkt sein, wenn sie mehr ist als eine Floskel.
Sinnvoll, wenn …
Besser verzichten, wenn …
Passen Sie die Vorlagen unbedingt an Ihre Situation an – Namen, Stelle, Datum und einen persönlichen Bezug zum Gespräch.
Am selben oder am nächsten Werktag
Beispiel-Formulierung per E-MailEinige Werktage nach Ablauf der angekündigten Frist
Beispiel-Formulierung per E-MailIn die Signatur gehören Ihr Name, Ihre Mobilnummer und gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse – Ihre vollständige Postanschrift liegt dem Unternehmen bereits vor. Achten Sie außerdem auf eine seriöse Absenderadresse.
Fragen Sie einmal freundlich nach – per E-Mail oder telefonisch. Mehrfache Anrufe in kurzer Zeit wirken schnell aufdringlich. Wie Sie am Telefon souverän auftreten, lesen Sie unter Anruf beim Unternehmen.
Jedes Gespräch ist auch Training für das nächste. Haken Sie ab, was Sie schon erledigt haben.
Meine Nachbereitung
0 von 8 erledigt
Ihre Notizen helfen Ihnen beim nächsten Gespräch. Die häufigsten Fragen mit Beispielantworten finden Sie unter Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch.
Eine freundliche Nachfrage zur richtigen Zeit zeigt Interesse. Drei Anrufe in einer Woche zeigen vor allem Ungeduld.
Persönlich. Wertschätzend. Auf Augenhöhe.
Sie haben den Eindruck, dass im Gespräch Grenzen überschritten wurden – etwa durch Fragen nach Familienplanung oder Religion? Was erlaubt ist und was Sie tun können, lesen Sie unter Zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch.
Eine Dankes-E-Mail ist kein Muss, kann aber einen guten Eindruck hinterlassen – vor allem, wenn Sie sie mit einem inhaltlichen Bezug zum Gespräch verbinden. Halten Sie sie kurz, senden Sie sie am selben oder am nächsten Werktag und verzichten Sie auf Nachfragen zur Entscheidung.
Meist zwischen einer und drei Wochen. Bei großen Unternehmen, mehreren Auswahlrunden, Urlaubszeiten oder wenn ein Betriebsrat beteiligt werden muss, kann es auch länger dauern. Am besten fragen Sie schon am Ende des Gesprächs, bis wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können.
Nach der DSGVO dürfen Unternehmen Ihre Daten nur so lange speichern, wie es erforderlich ist. Üblich ist eine Aufbewahrung von einigen Monaten nach der Absage, um sich gegen mögliche Ansprüche nach dem AGG verteidigen zu können. Für eine längere Speicherung, etwa in einem Talentpool, ist in der Regel Ihre Einwilligung nötig. Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen.
Informieren Sie Ihren Wunscharbeitgeber freundlich, dass Ihnen ein Angebot vorliegt, und fragen Sie, ob eine Entscheidung bis zu einem bestimmten Termin möglich ist. Beim anderen Unternehmen können Sie um eine kurze Bedenkzeit bitten. Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht antreten möchten.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Begründung haben Sie in der Regel nicht. Viele Unternehmen verzichten aus rechtlicher Vorsicht auf Details. Rechnen Sie deshalb nicht mit einer Begründung – auch nicht auf Nachfrage. Ihre Zeit ist in einem ehrlichen Check Ihrer eigenen Unterlagen besser investiert.
Sie möchten wissen, wie Sie im Gespräch gewirkt haben, oder bereiten sich auf die zweite Runde vor? Im Online-Coaching zum Vorstellungsgespräch gehen wir Ihr Gespräch gemeinsam durch, üben schwierige Fragen und die Gehaltsverhandlung per Video – mit ehrlichem Feedback aus Sicht einer erfahrenen Personalentscheiderin. Auf Wunsch ist das auch im Rahmen eines AVGS-Coachings möglich.